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INGENIEURBUERO MALTZ | |||||||||
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Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen
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Die Prüfung elektrischer Maschinen ist für alle Unternehmen
zwingend erforderlich.
Ihr NutzenSie können sich heute keine Ausfallzeiten mehr leisten, und erst
Recht kann es niemand verantworten, Maschinen an denen ständig gearbeitet und produziert wird,
ungeprüft zu lassen. |
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Mit uns als erfahrenen Partner für Maschinenprüfungen nach
IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1) erlangen Sie Rechtssicherheit gegenüber der BG, Ihren Mitarbeitern
und Ihrem Versicherer. Weiterhin haben Sie die Gewissenheit, dass von der Elektrik kein Ausfall innerhalb des Prüfzyklus zu erwarten ist. |
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PrüfablaufDie Durchführung der Maschinenprüfung erfolgt nach Vorgaben der
Norm IEC/EN 60204-1 (DIN VDE 0113 Teil 1). Die entsprechenden Prüfungen für einen speziellen Maschinentyp werden in zugeordneten Produkt- normen angegeben. Fehlen der Maschine zugeordnete Normen, so können die angemessenen Prüfungen eine oder mehrere der folgenden Prüfungen einschließen, müssen jedoch immer die Überprüfung der Punkte a b f enthalten. Die Entscheidung c d e trifft also die Elektrofachkraft in voller Verantwortung vor Ort. a: Besichtigung Überprüfung der elektrischen Ausrüstung auf Übereinstimmung mit der technischen Dokumentation b: Schutzleiter Das Schutzleitersystem wird einer Sichtprüfung unterzogen. Außerdem wird die durchgehende Verbindung des Schutzleitersystems durch Einspeisen eines Stromes von wenigstens 10 A überprüft. c: Isolationswiderstand Der Isolationswiderstand zwischen den Leitern der Leistungskreise und dem Schutzleitersystem wird gemessen. d: Spannungsprüfungen mit Hochspannung Die elektrische Ausrüstung muss für die Dauer von mindestens 1 Sekunde einer Prüfspannung standhalten, die mindestens das doppelte der Bemessungsspannung ist, mindestens aber 1000 V. e: Schutz gegen Restspannungen Jedes berührbare, aktive Teil, das nach dem Ausschalten der Versorgungsspannung eine Restspannung von mehr als 60 V aufweist, muss innerhalb von 5 Sekunden nach dem Ausschalten der Versorgungsspannung auf 60 V oder weniger entladen werden. f: Funktionsprüfungen Die Funktion der elektrischen Ausrüstung - insbesondere solcher, die sich auf Sicherheit und Schutzmaßnahmen beziehen - wird geprüft. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Kennzeichnung durch Anbringen des Prüfetiketts mit Firmenkennung sowie der Angabe des Prüftermins. |
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Rechtliche GrundlagenWelche Vorschriften sind zutreffend? In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wird die Prüfung der elektrischen Maschinen geregelt. Weitere anzuwendende Vorschriften sind z.B. die Norm DIN VDE 0113-1. Welche Unternehmen sind betroffen? Alle Unternehmen in Deutschland. Welche Maschinen müssen geprüft werden? Alle Maschinen, für die die Maschinenverordnung - 9. ProdSV gilt (Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Welche Prüffristen sind zu beachten? Jeder Betreiber einer elektrischen Maschine wird durch verschiedene Vorschriften (BetrSichV, UVV, VdS, BGB) dazu verpflichtet, sichere Maschinen zur Verfügung zu stellen. In der DGUV Vorschrift 3 ist unter anderem festgelegt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Maschinen in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Der Richtwert zur Prüfung elektrischer Maschinen beträgt 4 Jahre. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach. E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de |
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Dipl.-Ing. Holger G. Maltz Kruppstrasse 253 D 42113 Wuppertal
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